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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Pro Infirmis Zürich, Büro für Leichte Sprache

1. Allgemeines

Das Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis Zürich erbringt Dienstleistungen im Rahmen der Leichten Sprache, insbesondere Übersetzungen, Qualitätssicherungen und Prüfungen von Dokumenten. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertragliche Beziehung zwischen der Kundschaft und dem Büro für Leichte Sprache von Pro Infirmis Zürich.
 

2. Geltungsbereich

Die AGB sind integrierter Bestandteil jedes von der Kundschaft erteilten und vom Büro für Leichte Sprache angenommenen Auftrags und gelten bei definitiver Auftragserteilung seitens der Kundschaft als akzeptiert. Von diesen AGB abweichende beziehungsweise auftragsspezifische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
 

3. Auftragserteilung

Bei einer Auftragsanfrage überprüft das Büro für Leichte Sprache die zu bearbeitenden Dokumente und klärt gegebenenfalls konkrete Anliegen der Kundschaft in Bezug auf das gewünschte Arbeitsergebnis. Anschliessend unterbreitet das Büro für Leichte Sprache der Kundschaft einen Kostenvoranschlag. Die vertragliche Beziehung kommt nach Erhalt und Prüfung des Kostenvoranschlags mit der definitiven Auftragserteilung durch die Kundschaft zustande (vgl. Ziffer 7).
 

4. Leistungsumfang

Das Büro für Leichte Sprache verpflichtet sich, den Auftrag fachgerecht und gemäss der Auftragserteilung sowie den darin enthaltenen Konditionen auszuführen. Bei der Auftragserteilung wird jeweils die Zieltextkategorie (A1 mit Piktogrammen, A1, A2 oder B1) definiert.
Das Büro für Leichte Sprache behält sich das Recht vor, Aufträge abzulehnen, die aus zeitlichen, ressourcenbezogenen oder anderen Gründen nicht ausgeführt werden können. Das Büro für Leichte Sprache nimmt keine Aufträge an, die unzumutbare 
(d. h. pornografische, gewaltverherrlichende, extremistische) oder rechtswidrige Inhalte zum Gegenstand haben.
 

5. Qualität und Gütesiegel Leichte Sprache

Auf Wunsch der Kundschaft werden Texte mit dem Gütesiegel Leichte Sprache ausgezeichnet. Dieses Gütesiegel bestätigt der Leserschaft, dass das Dokument in Leichter Sprache verfasst und geprüft ist. Das Gütesiegel Leichte Sprache bedeutet zwingend, dass
a.    der Übersetzungsauftrag gemäss den Regeln für Leichte Sprache ausgeführt wurde;
b.    Übersetzer*innen den Auftrag ausgeführt haben, die über eine Ausbildung in Übersetzen in Leichte Sprache oder eine gleichwertige Ausbildung verfügen;
c.    das Arbeitsergebnis von Prüfer*innen mit Behinderung beziehungsweise mit Lern- oder Leseschwierigkeiten gelesen und für verständlich befunden wurde.
Das Büro für Leichte Sprache führt keine Aufträge aus, die nicht den Qualitätsanforderungen des Gütesiegels gemäss den oben genannten Kriterien entsprechen.
Nach Fertigstellung eines Auftrags erhält die Kundschaft das Gütesiegel per E-Mail. Die Berechtigung für die Verwendung des Gütesiegels entsteht jedoch formal erst mit der vollständigen Rechnungsbegleichung.
Das Gütesiegel Leichte Sprache ist eine registrierte und geschützte Marke von Pro Infirmis. Das Gütesiegel darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Büros für Leichte Sprache und, wie oben aufgeführt, verwendet werden.
Beim Abdruck darf die Grösse des Gütesiegels 10 x 10 mm nicht unterschreiten.
Für die grafische Gestaltung von Arbeitsergebnissen gelten die Regeln der Leichten Sprache. Diese sind je nach Zieltextkategorie (A1 mit Piktogrammen, A1, A2 oder B1) unterschiedlich. Wird die grafische Gestaltung durch die Kundschaft übernommen, verpflichtet sie sich, diese Gestaltungsregeln einzuhalten. Bei gewichtigen Abweichungen zu den grafischen Vorgaben darf das Gütesiegel Leichte Sprache nicht verwendet werden. Das Büro für Leichte Sprache informiert die Kundschaft über die Gestaltungsanforderungen der jeweiligen Zieltextkategorie.
Wird das Arbeitsergebnis durch die Kundschaft selber oder durch Dritte weiterbearbeitet, geändert oder ergänzt, ist die weitere Verwendung des Gütesiegels Leichte Sprache nur nach Rücksprache mit dem Büro für Leichte Sprache erlaubt. Im Falle von Veränderungen, Ergänzung oder Weiterbearbeitung des Arbeitsergebnisses ohne Rücksprache mit dem Büro für Leichte Sprache wird jede Gewährleistung und Haftung für die Qualität, Korrektheit und Konsistenz des Arbeitsergebnisses abgelehnt.
 

6. Art der Lieferung

Wenn nicht anderes vereinbart, liefert das Büro für Leichte Sprache das Arbeitsergebnis auf demselben Übermittlungsweg, den die Kundschaft für die Übermittlung des zu bearbeitenden Dokuments an das Büro für Leichte Sprache gewählt hat.


7. Kostenvoranschlag

Bei einer Auftragsanfrage unterbreitet das Büro für Leichte Sprache der Kundschaft einen Kostenvoranschlag. Der Kostenvoranschlag wird der Kundschaft in der Regel per E-Mail zugestellt. Nach Erhalt und Prüfung des Kostenvoranschlags und der darauffolgenden Zusage der Kundschaft gilt der Auftrag als definitiv erteilt (vgl. Ziffer 3). Der Kostenvoranschlag ist während 30 Tagen ab Ausstellungsdatum gültig. Das Büro für Leichte Sprache rechnet den Auftrag nach Fertigstellung nach dem effektiven Aufwand ab, falls keine andere Abmachung vereinbart wird.
 

8. Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, wird die Rechnung samt Prüfnachweis der Kundschaft per Post zugestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 20 Tage ab Rechnungsdatum.
 

9. Liefertermin

Das Büro für Leichte Sprache verpflichtet sich, bei Auftragsbestätigung die notwendigen Ressourcen für die fachgerechte Ausführung des Auftrags sicherzustellen und den vereinbarten Liefertermin einzuhalten. Die Kundschaft nimmt jedoch zur Kenntnis, dass der Liefertermin mit dem Umfang des zu bearbeitenden Dokuments sowie der Verfügbarkeit und Belastungsfähigkeit der mit der Prüfung des Arbeitsergebnisses betrauten Prüfer*innen in Zusammenhang steht. Sehr dringliche Aufträge sowie Einsätze von Prüfer*innen an Wochenenden oder gesetzlichen Feiertagen sind deshalb nicht möglich.
Im Falle von Verzögerungen, die in direktem Zusammenhang mit der Verfügbarkeit und Belastungsfähigkeit der Prüfer*innen stehen, wird die Kundschaft unverzüglich informiert. Das Büro für Leichte Sprache übernimmt für solche Verzögerungen keine Haftung und es werden keine nachträglichen Ermässigungen gewährt. Die Kundschaft ist in diesem Fall berechtigt, den Auftrag zu widerrufen, es entsteht jedoch eine Zahlungsverpflichtung in der Höhe des bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstandenen Aufwands (vgl. Ziffer 11). Für Verzögerungen aufgrund von nicht voraussehbaren und nicht zu beeinflussenden Ereignissen durch das Büro für Leichte Sprache sowie aufgrund höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
 

10. Nachbearbeitung und Beanstandungen

Die Kundschaft verpflichtet sich, unverzüglich nach Erhalt das Arbeitsergebnis auf eventuelle Mängel hin zu untersuchen. Beanstandungen sind von der Kundschaft spätestens 10 Tage ab Erhalt des Arbeitsergebnisses dem Büro für Leichte Sprache schriftlich zuzustellen. Weicht das Arbeitsergebnis von den bei der Auftragserteilung vereinbarten Kategorien ab, kann die Kundschaft eine Nachbearbeitung innerhalb nützlicher Frist auf Kosten des Büros für Leichte Sprache verlangen. Das Büro für Leichte Sprache lehnt Nachbearbeitungsansprüche, die auf subjektive Präferenzen in Bezug auf Ausdrucksweise und Schreibstil zurückzuführen sind, ausdrücklich ab. Im Falle der Weiterbearbeitung des Arbeitsergebnisses durch die Kundschaft oder Dritte übernimmt das Büro für Leichte Sprache keine Haftung.
Beanstandungen aufgrund mangelnder Verständlichkeit des Arbeitsergebnisses durch ein anderes Zielpublikum werden zurückgewiesen. Das Büro für Leichte Sprache haftet bei grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlicher Schadenverursachung bis zur Höhe des Auftragswertes. Jede weitere Haftung für indirekte Schäden (z. B. Gewinnverluste, Ansprüche Dritter usw.) ist ausgeschlossen.
 

11. Widerruf

Die Kundschaft kann einen Auftrag bis zu dessen Fertigstellung jederzeit widerrufen. Wird ein Auftrag nach definitiver Auftragserteilung von der Kundschaft widerrufen, entsteht eine Zahlungsverpflichtung in der Höhe des bis zum Zeitpunkt des Widerrufs entstandenen Aufwands.
 

12. Urheberrechte

Die Urheberrechte für das Arbeitsergebnis verbleiben bis zur vollständigen Rechnungsbegleichung beim Büro für Leichte Sprache. Werden bei der Auftragsausführung digitale Erzeugnisse wie Glossare, Translation Memories, terminologische Datenbanken u. ä. erstellt, verbleibt das geistige Eigentum beim Büro für Leichte Sprache. Sollte die Kundschaft auch diese Erzeugnisse beantragen, wird dies zusätzlich in Rechnung gestellt.
 

13. Vertraulichkeit

Das Büro für Leichte Sprache behandelt alle zur Verfügung gestellten und zu bearbeitenden Texte/Dokumente vertraulich. Auf Wunsch der Kundschaft können zusätzliche Vertraulichkeits- oder Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet werden.
 

14. Schlussbestimmungen

Bei Streitfällen findet das schweizerische Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Zürich. Das Büro für Leichte Sprache behält sich das Recht vor, die AGB jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die jeweils verbindliche Fassung der AGB ist auf der Webseite des Büros für Leichte Sprache (www.büro-leichte-sprache.ch) einsehbar.

Zürich, Februar 2023

Pro Infirmis Zürich, Büro für Leichte Sprache, Hohlstrasse 560, Postfach, 8048 Zürich


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